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Haftung und Rechtshinweise

Haftung und Rechts­hinweise

Die auf diesen Internet-Seiten enthaltenen Angaben und Informationen dienen ausschließlich Ihrer Information und ersetzen eine persönliche Beratung nicht. Ihre Sparkasse übernimmt keine Gewähr für die Richtig­keit, Voll­ständig­keit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Inhalte. Für Internet-Seiten Dritter, auf die Ihre Sparkasse per Hyperlink verweist, tragen die jeweiligen Anbieter die Verant­wortung.

Zeit­versetzte Informationen

Kurse, Nachrichten und sonstige Markt- und Börsen­informationen werden auf den Internet-Seiten Ihrer Sparkasse mindestens 15 Minuten zeit­verzögert angezeigt, sofern nichts anderes angegeben ist.

Keine Anlage­beratung

Die auf diesen Internet-Seiten enthaltenen Informationen und Aussagen sind nicht als Angebot zum Abschluss eines Beratungs­vertrages zu verstehen. Für eine persönliche Beratung setzen Sie sich bitte mit einem Sparkassen-Mitarbeiter in Verbindung.

Zustimmungen zur Prospekt­verwendung

Der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 Prospektverordnung (PVO) angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Ausschluss rechts­verbindlicher Erklärungen / Vertraulichkeit

Rechtsverbindliche Erklärungen (zum Beispiel Überweisungen, Wert­papier­order, Karten­sperren, Belastungs­buchungen aus Last­schriften) können Sie nicht per E-Mail, sondern ausschließlich übers Online-Banking, per Telefon oder auf herkömmlichem Wege abgeben. Dies gilt nicht für den Widerruf von Vertrags­erklärungen, wenn in gesetzlichen Vorschriften oder den Vertrags­formularen Ihrer Sparkasse auch der Widerruf in Textform (zum Beispiel E-Mail) vorgesehen ist.

Außerhalb der als geschützt gekenn­zeichneten Internet-Seiten ist die Vertraulich­keit der per E-Mail übermittelten Daten nicht sicher­gestellt.

Adressaten­kreis dieses Internet-Auftritts

Dieser Internet-Auftritt richtet sich ausschließlich an Personen mit einem Wohn­sitz in der Bundes­republik Deutschland. Erfüllungs­ort für alle Leistungen aus mit der Sparkasse geschlossenen Verträgen ist der Haupt­sitz der Sparkasse. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundes­republik Deutschland.

Urheber­rechte

Inhalt und Struktur dieses Internet-Auftritts sind urheber­rechtlich geschützt. Die Verviel­fältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Text­teilen oder Bild­material bedarf der vorherigen Zustimmung. Der Nutzer darf die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen Funktiona­litäten für seinen persönlichen Gebrauch nutzen. Er erwirbt keinerlei Rechte an den Inhalten oder Programmen. Wird Software zum Download angeboten, beschränkt sich die Nutzungs­berechtigung des Nutzers auf die persönliche Verwendung im Rahmen der Nutzung des Internet-Auftritts.

Links auf die Internet-Seiten Ihrer Sparkasse sind nur nach vorheriger Zustimmung zulässig. Ihre Sparkasse übernimmt keine Verantwortung für Darstellungen, Inhalt oder irgendeine Verbindung zu diesem Internet-Auftritt in Web-Seiten Dritter.

Marken und Logos

Die in diesem Internet-Auftritt verwendeten Marken und Logos sind geschützt. Es ist nicht gestattet, diese Marken oder Logos ohne vorherige Zustimmung zu nutzen.

Preise und Leistungen

Preise und Leistungen

In diesem Abschnitt finden Sie den aktuellen Preis­aushang und das Preis- und Leistungs­verzeichnis sowie weitere grundlegende Informationen der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg im PDF-Format. Zum Ansehen, Speichern und Ausdrucken benötigen Sie ein Programm, das PDF-Dateien öffnet. Zum Beispiel den Adobe Reader, den Sie kosten­frei bei Adobe herunter­laden können.

Preis­aushang

Der Preis­aushang enthält grund­legende Angaben zu Preisen im Privat­kunden­geschäft.

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Preis- und Leistungs­verzeichnis

Das Preis- und Leistungs­verzeichnis enthält sonstige Produkte und Dienst­leistungen.

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Glossar

Hier finden Sie eine Liste der repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste.

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Entgelt­information gemäß Zahlungs­kontengesetz (ZKG)

 
Entgeltinformation S-GiroDirekt PDF-Dokument ansehen
Entgeltinformation S-GiroPrivat PDF-Dokument ansehen
Entgeltinformation S-GiroFlex PDF-Dokument ansehen
Entgeltinformation BürgerkontoDirekt PDF-Dokument ansehen
Entgeltinformation Bürgerkonto PDF-Dokument ansehen
Entgeltinformation BasiskontoDirekt PDF-Dokument ansehen
Entgeltinformation Basiskonto PDF-Dokument ansehen
Entgeltinformation Wohnungseigentümergemeinschaft PDF-Dokument ansehen
Bereit­stellung der Vergleichs­kriterien gemäß § 17 Nrn. 2 und 3 ZKG für Betreiber einer Vergleichs­website  
Filial­netz und Geld­automaten­netz PDF-Dokument ansehen

Offenlegungs­bericht

Der Offenlegungs­bericht enthält die nach der Capital Requirements Regulation (CRR) erforderlichen Angaben.

 
Offenlegungs­bericht 2021
Offenlegungs­bericht 2022
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Offenlegung Vergütungssystem

Offenlegung in 2022 für 2021.

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Bürger­konto

Ihre Sparkasse folgt der Erklärung der deutschen Sparkassen zum Bürger­konto.

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Basis­konto

Das Basis­konto ist ein Zahlungs­konto mit grund­legenden Funktionen auf Gut­haben­basis. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Basis­konto sowie ein Antrags­formular.

Verbraucher­information (PDF)

Antrag Basiskonto (PDF)

Konten­wechsel­hilfe

Hier finden Sie die aktuelle Verbraucher­information zur Konten­wechsel­hilfe im PDF-Format. Gerne über­nimmt Ihre Sparkasse als empfangender Zahlungs­dienstleister die Benachrichtigung Ihrer Zahlungs­verkehrs­partner. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Berater vor Ort.

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Beschwerde­management-Grund­sätze der Sparkasse

Ihre Sparkasse hat eine Beschwerde­stelle eingerichtet und Maß­nahmen zum Beschwerde­management vorgesehen. Hier finden Sie die Beschwerde­management-Grund­sätze im PDF-Format.

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Kunden­information zu Geschäften in Wert­papieren und weiteren Finanz­instrumenten

Mit der „Kunden­information zu Geschäften in Wert­papieren und weiteren Finanz­instrumenten“ informieren Sie sich über Ihre Sparkasse – insbesondere zu Dienst­leistungen im Zusammen­hang mit dem Wertpapier­geschäft.

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Informationen zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen sowie zur erreichten Ausführungsqualität

„TOP-5 Reporting“

Hier finden Sie für alle aus­geführten Kunden­aufträge und jede Kategorie von Finanz­instrumenten die fünf Ausführung­splätze, die ausgehend vom Handels­­volumen in den beiden Vor­jahren am wichtigsten waren.

PDF-Dokument 2022 ansehen

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„Qualitätsbericht“

Hier finden Sie für jede Kategorie von Finanzin­strumenten eine Zusammen­fassung der Aus­wertung und Schluss­folgerungen aus der genauen Über­wachung der erreichten Ausführungs­qualität für die Ausführungs­plätze, auf denen alle Kunden­aufträge in den beiden Vor­jahren aus­geführt wurden.

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Zins­anpassungs­klausel

Hier finden Sie Informationen zur Zins­anpassungs­klausel und dem Referenz­zinssatz.

Mehr erfahren

PSD2-Kontozugriff

Kontoinformations- und Zahlungs­auslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichts­behörde sind, können – sofern eine Zustimmung des Kunden vorliegt – über eine definierte Schnittstelle ("XS2A-API") auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen.

Für Software­entwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle, Anwendungen erstellen, stellen wir nachfolgend die benötigten Informationen zur Verfügung.

Für weitere Informationen zu dieser Schnittstelle sowie zu Test­möglichkeiten rufen Sie bitte den folgenden Link auf.

Mehr zur XS2A-Sandbox

Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen

Von der Europäischen Kommission wurde eine Broschüre zu Ihren Rechten bei europaweiten Zahlungen und dem damit verbundenen Unionsrecht bereitgestellt. Hier finden Sie die Broschüre im PDF-Format.

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Basisinformationsblätter

Mit den Basisinformationsblättern erhalten Sie wesentliche Informationen über die nachfolgend aufgeführten Anlageprodukte Ihrer Sparkasse.

Sicherungssystem

Sicherungs­system

Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchst­mögliche Gewinne zu erwirt­schaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausge­schlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierig­keiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein instituts­bezogenes Sicherungs­system. Dieses ist seit dem 3. Juli 2015 als Einlagen­sicherungs­system nach dem Einlagen­sicherungs­gesetz (EinSiG) anerkannt.

Starker Haftungs­verbund

Das System besteht aus 13 Sicherungs­ein­richtungen:

  • den 11 Sparkassen­stützungs­fonds der regionalen Sparkassen- und Giro­verbände,
  • dem Sicherungs­fonds der Landes­bausparkassen und
  • der Sicherungs­reserve der Landes­banken und Giro­zentralen.

Seit der Gründung des Sicherungs­systems in den 1970er-Jahren ist es bei keinem Mitglieds­institut zu einer Insolvenz gekommen. In der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch kein Kunde Einlagen oder darauf fällige Zinsen verloren.

Umsetzung der EU-Richtlinie

Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagen­sicherungs­gesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr Sicherungs­system an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. Und sie hat es als Einlagen­sicherungs­system nach dem EinSiG anerkennen lassen.

Freiwillige Instituts­sicherung

Das wichtigste Ziel des Sicherungs­systems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierig­keiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagen­sicherungs­fall vermieden und die Geschäfts­beziehung zum Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt werden.

Gesetzliche Einlagen­sicherung

Das instituts­bezogene Sicherungs­system der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagen­sicherungs­system nach dem EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagen­sicherung hat der Kunde gegen das Sicherungs­system einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das EinSiG.

Im Detail

Hier finden Sie weitere Informationen zum Sicherungs­system der Sparkassen-Finanzgruppe.

Informations­bogen

Einmal im Jahr bekommen Sie den „Informations­bogen für den Einleger“ – entsprechend der gesetzlichen Vor­gabe. Hier können Sie das Dokument herunter­laden.

Benchmark-Verordnung

Notfallplan gemäß Art. 28 Abs. 2 Benchmark-Verordnung (BMR)

Die Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.

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