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Immobilien-Vermögen doppelt nutzen.

Immobilie verrenten.

Immobilien-Vermögen doppelt nutzen.

Immobilie verrenten.

Neuen finanziellen Spielraum erhalten.

Immobilien-Vermögen doppelt nutzen.

Informieren Sie sich jetzt, welche Pläne Sie mit Ihrem Immobilien-Kapital verwirklichen können.

Sie kennen diese Situation?

Die Kinder sind ausgezogen, die Zimmer und der Garten werden zu groß. Gleichzeitig wünschen Sie sich mehr finanziellen Spielraum für anderes.

Sie planen zum Beispiel

  • im Ruhestand das Leben zu genießen,
  • Ihre Familie finanziell stärker zu unterstützen,
  • Ihr Immobilienerbe schon jetzt zu regeln,
  • bestehende Kredite abzulösen,
  • den finanziellen Aufwand für Gesundheit und Pflege besser abzufedern oder
  • sich einen lang gehegten Traum zu erfüllen?

Wenn Sie eine eigene Immobilie besitzen, kann Ihnen beides gelingen: Sie verschaffen sich neue finanzielle Spielräume, die Ihre Lebensqualität verbessern und Sie können weiterhin in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung leben.

Bestehendes Umfeld sichern.

Es gibt grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten, das in der Immobilie gebundene Kapital schon jetzt zu nutzen. Das sind die häufigsten Wege:

  • Sie verkaufen Ihre Immobilie und mieten Ihre Immobilie mit besonderem Kündigungsschutz vom Käufer zurück (Sale and lease back).
  • Sie verkaufen Ihre Immobilie und behalten das Recht auf Nießbrauch an Ihrer Immobilie.

Unsere Expert*innen erläutern Ihnen gerne, was das jeweils ganz konkret für Sie bedeutet und welche Wege es darüber hinaus gibt. Mit Ihnen gemeinsam erarbeiten wir die für Sie passende Lösung.

Wichtige Unterscheide zwischen Nießbrauch und Sale and lease back

Der/Die Begünstigte … Nießbrauch „Sale and lease back“
… darf die Immobilie nutzen und selbst darin wohnen. Ja Ja
… darf das Objekt vermieten oder verpachten. Ja Nein
… darf das Objekt veräußern oder verschenken. Nein Nein
… muss das Objekt instandhalten. Ja; Sondervereinbarungen sind aber möglich Nein
… kann das Recht vererben. Nein Nein
… kann sein Recht im Grundbuch der Immobilieeintragen lassen. Ja, dies ist hier der Regelfall. Nein, es wird ein Mietvertrag mit dem neuen Eigentümer geschlossen.
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