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Ihr kompetenter Partner

Die Sparkasse unterstützt Sie bei Ihren weltweiten Aktivitäten und schafft eine Vertrauens­basis für die professionelle Abwicklung Ihrer Auslands­geschäfte. Ihr Institut bietet Ihnen gleich mehrere Möglich­keiten des Dokumenten­geschäfts an:

  • Dokumentenakkreditiv
  • Dokumenteninkasso
  • Garantie
Ihr nächster Schritt

Sichern Sie Ihre internationalen Geschäfte bestmöglich ab und lassen Sie sich von Experten begleiten. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin mit Ihrem Berater.

Dokumentenakkreditiv

Dokumentenakkreditiv: Geschäfte professionell absichern

Mit einem Dokumentenakkreditiv definieren Sie als Importeur Bedingungen, die Ihre Importe sichern. Als Exporteur erhalten Sie von der Bank Ihres Geschäfts­partners ein Zahlungs­versprechen.

Ihre Vorteile

  • Akkreditive als Basis für Export- und Import­finanzierungen
  • Rechtssichere Abwicklung dank welt­weit anerkannter Richtlinien
  • Als Exporteur erhalten Sie nach Vorlage akkreditiv­konformer Dokumente Ihr Geld für Ihre gelieferten Waren
  • Als Importeur haben Sie die Sicherheit, dass nur bei Vorlage akkreditiv­konformer Dokumente gezahlt wird

Mit Bestätigung

Bei einem bestätigten Akkreditiv gibt Ihre Sparkasse Ihnen als Exporteur ein zusätzliches Zahlungs­versprechen zu dem Zahlungs­versprechen der Bank des Importeurs.

Alternativer Schutz

Enthält das Akkreditiv keinen Bestätigungs­auftrag, bietet Ihnen Ihre Sparkasse eine alternative Sicherheit an – per „Dokumentenschutz-Zusage“.

So funktioniert ein bestätigtes Akkreditiv2

  1. Abschluss des Liefervertrags zwischen Exporteur und Importeur.
  2. Der Importeur erteilt einen Akkreditiv-Eröffnungsauftrag an seine Bank. Die Bank prüft die Bonität des Importeurs und gewährt einen Avalkredit.
  3. Übersendung der Akkreditiv-Eröffnung mit Bestätigungsauftrag an die avisierende Bank.
  4. Prüfung der Bonität der Akkreditiv­bank und Mitteilung über die Akkreditiv-Eröffnung und die Bestätigung an den Exporteur.
  5. Einreichung der Dokumente bei der avisierenden Bank (Zahlstelle) nach erfolgtem Waren­versand an den Importeur.
  6. Nach Prüfung der Dokumente und Feststellung der Über­einstimmung mit den Akkreditiv-Bedingungen wird der vereinbarte Betrag an den Exporteur ausgezahlt. Gleichzeitig erfolgt der Versand der Dokumente seitens der avisierenden Bank an die Akkreditiv­bank und von dieser an den Importeur.

So funktioniert ein bestätigtes Akkreditiv2

  1. Abschluss des Liefervertrags zwischen Exporteur und Importeur.
  2. Der Importeur erteilt einen Akkreditiv-Eröffnungsauftrag an seine Bank. Die Bank prüft die Bonität des Importeurs und gewährt einen Avalkredit.
  3. Übersendung der Akkreditiv-Eröffnung mit Bestätigungsauftrag an die avisierende Bank.
  4. Prüfung der Bonität der Akkreditiv­bank und Mitteilung über die Akkreditiv-Eröffnung und die Bestätigung an den Exporteur.
  5. Einreichung der Dokumente bei der avisierenden Bank (Zahlstelle) nach erfolgtem Waren­versand an den Importeur.
  6. Nach Prüfung der Dokumente und Feststellung der Über­einstimmung mit den Akkreditiv-Bedingungen wird der vereinbarte Betrag an den Exporteur ausgezahlt. Gleichzeitig erfolgt der Versand der Dokumente seitens der avisierenden Bank an die Akkreditiv­bank und von dieser an den Importeur.

Ihre Sicherheit bei einem Akkreditiv

Aufgrund des Zahlungs­versprechens der Bank des Importeurs ist das Akkreditiv für den Exporteur sicherer als das Inkasso. Die tritt ein, wenn der Importeur nicht zahlen kann oder nicht zahlen will. Bei einem bestätigten Akkreditiv gibt Ihre Sparkasse Ihnen als Exporteur ein zusätzliches Zahlungs­versprechen. Dieses sichert Sie ab: gegen den Ausfall der Akkreditivbank sowie gegen politische Risiken im Ausland.

Ihr nächster Schritt

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Dokumenteninkasso

Dokumenteninkasso: Sicherheit für Leistungen

Beim Dokumenteninkasso werden Sie von Banken im In- und Ausland unterstützt. Die jeweiligen Kreditinstitute überreichen dem Importeur die Dokumente für die Ware erst gegen Vergütung (Dokumente gegen Bezahlung) oder gegen Wechsel­akzeptierung (Dokumente gegen Akzept). Damit erwirbt der Importeur das Eigentum an der Ware nur bei Zahlung. Und der Exporteur erhält den Waren­wert erst nach vorgeschriebener Lieferung.

Ihre Vorteile

  • Sicherer für den Exporteur als ein einfaches Zahlungs­versprechen1
  • Ein guter Kompromiss, sofern der Importeur kein Akkreditiv wünscht
  • Sichere Abwicklung aufgrund einheitlicher Richtlinien
  • Die Bonität des Importeurs wird nicht belastet
  • Der Importeur erhält bei Vereinbarung der richtigen Dokumente die Ware nur bei Zahlung
  • Gegen­finanzierung eines akzeptierten Wechsels möglich

So funktioniert ein Inkasso2

  1. Vereinbarung des Dokumenteninkassos im Kaufvertrag zwischen Importeur und Exporteur.
  2. Einreichung der Dokumente mit Inkassoauftrag nach erfolgtem Warenversand bei der Bank des Exporteurs.
  3. Vorlage der Dokumente gegen Zahlung.
  4. Zahlung.

So funktioniert ein Inkasso2

  1. Vereinbarung des Dokumenteninkassos im Kaufvertrag zwischen Importeur und Exporteur.
  2. Einreichung der Dokumente mit Inkassoauftrag nach erfolgtem Warenversand bei der Bank des Exporteurs.
  3. Vorlage der Dokumente gegen Zahlung.
  4. Zahlung.
Ihr nächster Schritt

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Garantie

Garantie: Ihre Sparkasse tritt für Sie ein

Unter einer Bankgarantie versteht man das un­widerrufliche, abstrakte Versprechen zwischen einer Bank als Bürgin und einem Kunden als Garantie­nehmer, in welchem das Kredi­tinstitut dem Begünstigten versichert, ihm eine Zahlung in vereinbarter Summe zu leisten, sofern vereinbarte Voraus­setzungen erfüllt wurden.

Ihre Vorteile

  • Als Begünstigter: Schutz vor Nicht­erfüllung der Pflichten Ihres Vertrags­partners
  • Als Auftrag­geber: Sie stärken Ihre Vertrauens­würdigkeit bei Geschäfts­partnern
  • Gute Alternative zum Dokumenten­akkreditiv
     

Schutz vor Exportrisiken

Die Euler Hermes AG deckt im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland wirt­schaftliche und politische Risiken aus Exportgeschäften ab.

Direkte und indirekte Garantie

Je nach Gepflogen­heiten und Rechts­vorschriften im Ausland kann eine Garantie direkt oder indirekt ausgestellt sein:

  • Bei der direkten Garantie sagt Ihre Sparkasse Ihrem Geschäfts­partner eine Zahlung in bestimmter Höhe zu – für den Fall, dass Sie Ihren Vertrags­pflichten nicht voll­ständig nach­kommen.
  • Im Fall der indirekten Garantie ist eine ausländische Bank zwischengeschaltet.

Häufige Garantiearten

  • Bietungs­garantie: Dient zur Sicherung der Ernst­haftigkeit eines Angebots.
  • Anzahlungs­garantie: Gewähr­leistet die Rück­erstattung geleisteter Anzahlungen.
  • Vertrags­erfüllungs­garantie: Sichert dem Begünstigten einen garantierten Betrag zu, sofern vertragliche Ansprüche nicht erfüllt werden.
  • Gewähr­leistungs­garantie: Stellt sicher, dass der Verkäufer seinen Verpflichtungen bei auftretenden Mängeln innerhalb der Gewähr­leistungs­frist nachkommt.
Ihr nächster Schritt

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1 Sicherer für den Exporteur als ein einfaches Zahlungsversprechen, wenn der Erfüllungswillen und die Leistungsfähigkeit (in Geld) des Importeurs vorhanden sind.
2
Ablauf in vereinfachter schematischer Form dargestellt.

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