Seit 2019 ist Ihr arbeitgebendes Unternehmen verpflichtet, 15 Prozent in Ihre Direktversicherung oder Pensionskasse miteinzuzahlen, soweit es Beiträge zur Sozialversicherung spart. Die Verpflichtung ist nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) auf die tatsächliche Ersparnis begrenzt. In Tarifverträgen können andere Regelungen greifen.
Nutzen Sie diesen bequemen und steuerbegünstigten Weg, um Ihre Rente aufzustocken. Oder lassen Sie sich am Vertragsende einfach das volle Kapital auszahlen. So oder so: Für Entspannung ist gesorgt. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater über alles Weitere.
Seit Januar 2018 gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz zur Stärkung Ihrer Betriebsrente. Das BRSG soll die Betriebliche Altersversorgung für Sie noch attraktiver machen.
Ökonomischer und mit weniger Risiko: Das Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente bringt arbeitgebenden Unternehmen genauso Vorteile. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der bAV-Reform indem sich die Personalbindung erhöht. Mit der passenden betrieblichen Vorsorge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter präsentieren sich Firmen attraktiv als arbeitgebende Unternehmen.
Risikoträger: Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG (ein Unternehmen der Versicherungskammer), Maximilianstraße 53, 80538 München
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1 Der Hersteller Huawei hat mit der AppGallery einen eigenen Android-App-Store entwickelt und bietet darüber Apps für seine neuen und künftigen Geräte an. Für Huawei-Geräte, die vor dem 9. November 2019 erschienen sind, kann der Google Play Store genutzt werden. Für neuere Geräte (z. B. die Mate-30- und P40-Reihe) ist dies nicht möglich. Besitzer solcher Geräte können die Sparkassen-Apps nicht herunterladen und nutzen. Derzeit finden Abstimmungen zwischen Huawei und der Sparkassen-Finanzgruppe statt, um zu prüfen, ob und wie die Apps der Sparkassen über die AppGallery bereitgestellt werden können. Wir informieren Sie auf dieser Seite, sobald dies der Fall ist.
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